Allgemeine Einkaufsbedingungen der gym80 International GmbH
1. Geltung der Bedingungen
a) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für die Bestellung von Waren-, Dienst- und Werkleistungen und deren Abwicklung. Sie gelten ausschließlich für unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b) Mit der Bestätigung unseres Auftrags, spätestens mit der Lieferung, erkennt der Lieferant diese allgemeinen Einkaufsbedingungen unter Verzicht auf einen späteren Widerruf als allein verbindlich an.
Hinweisen des Lieferanten auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Solche Geschäftsbedingungen verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir im Einzelfall nicht mehr widersprechen. Auch wenn wir die Ware ohne ausdrücklichen Widerspruch annehmen, kann hieraus keine Anerkennung abweichender Geschäftsbedingungen des Lieferanten abgeleitet werden. Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
c) Mit der Einbeziehung dieser Einkaufsbedingungen verlieren sämtliche früheren Einkaufsbedingungen ihre Gültigkeit. Änderungen der Einkaufsbedingungen dürfen wir jederzeit vornehmen, soweit dies erforderlich wird und für den Vertragspartner nicht unzumutbar ist. Änderungen teilen wir schriftlich oder in Textform mit, sofern dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen, andernfalls gelten die Änderungen als angenommen.
2. Bestellungen, Angebote
a) Unsere Bestellungen wie auch Änderungen oder Ergänzungen der Bestellungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schrift- oder Textform. Sofern der Lieferant unsere Bestellung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Absendung der Bestellung unverändert in Schrift- oder Textform bestätigt, sind wir berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen.
b) Die Erstellung von Angeboten ist für uns kostenlos und unverbindlich.
3. Preise, Rechnungen, Zahlungen, Zurückbehaltungsrecht
a) Die Preise verstehen sich als Festpreise und schließen bei Fehlen anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung die Fracht- und Verpackungskosten ein.
b) Rechnungen sind uns mit separater Post zu übersenden und müssen unsere Bestellnummer und sämtliche zum Vorsteuerabzug erforderlichen Angaben enthalten.
Der Zahlungsanspruch wird 90 Tage nach Wareneingang und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlung binnen 30 Tagen gelten 3% Skonto als vereinbart. Als Zahlungszeitpunkt gilt derjenige Tag, an dem wir die Leistungshandlung bewirkt haben. Der Verzugszins beträgt 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB. Wir sind berechtigt, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen, als vom Lieferanten gefordert.
c) Zahlungen, auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt, bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf sonstige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur vertragsgemäßen Erfüllung zurückzubehalten.
d) Die Abtretung von Lieferantenforderungen gegen uns an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
4. Liefertermin, Verzug, Leistungsumfang, Einhaltung gesetzl. Bestimmungen, Zoll
a) Vereinbarte Liefertermine und –fristen für Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, hat uns der Lieferant dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellung, soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart.
b) Durch den Lieferverzug entstehenden Mehrkosten, insbesondere durch ein deshalb notwendiges Deckungsgeschäft, sowie sonstige Schäden gehen zu Lasten des Lieferanten. Nach dem fruchtlosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist sind wir auch ohne Androhung berechtigt, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn der Lieferant die Verzögerung nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, soweit die Verzögerung auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse bedingt ist.
c) Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem Gesetz über Medizinprodukte (MPG) und der MedizinprodukteVO sowie den Sicherheitsempfehlungen der jeweiligen deutschen Fachverbände wie VDE, VDI, DIN, entsprechen.
d) Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Deutschland erfolgen, ist die EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 geforderte Lieferantenerklärungen auf eigene Kosten zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.
5. Gefahrübergang, Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst bei der Übergabe der Ware am Bestimmungsort auf uns über.
b) Eine Wareneingangskontrolle findet im Hinblick auf offenkundige Mängel statt. Verborgene Mängel rügen wir, sobald diese nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs festgestellt werden. Die Absendung der Rüge per Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch gilt innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Entdeckung des Mangels als rechtzeitig.
c) Senden wir mangelhafte Ware zurück, sind wir berechtigt, dem Lieferanten den Rechnungsbetrag zurück zu belasten zzgl. einer Aufwandspauschale von 2,5 % des Preises der mangelhaften Ware. Der konkrete Nachweis höherer Aufwendungen bleibt vorbehalten. Der Lieferant hat darzulegen und Nachweis zu führen, dass uns geringere oder keine Aufwendungen entstanden sind.
6. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, Produkthaftung, Verjährung
a) Der Lieferant hat uns die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Er steht dafür ein, dass sich Lieferungen und Leistungen den vertraglich vereinbarten Eigenschaften und Normen entsprechen und den vertraglich vorgesehenen Zweck geeignet sind.
b) Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen; mangelhafte Leistungen mangelfrei zu wiederholen. Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Eine Nachbesserung des Lieferanten gilt bereits nach dem ersten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Während der Zeit, in der sich der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht in unserem Gewahrsam befindet, trägt der Lieferant die Gefahr.
c) Sollte ein Mangel auch innerhalb einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht beseitigt werden, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und daneben jeweils Schadensersatz fordern.
d) In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden, zur Beseitigung geringfügiger Mängel sowie bei Verzug des Lieferanten mit der Beseitigung eines Mangels sind wir berechtigt, nach vorhergehender Information und Ablauf einer der konkreten Situation angemessen kurzen Nachfrist, den Mangel und etwa dadurch entstandene Schäden auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen. Gleiches gilt bei verspäteter Lieferung oder Leistung, sofern wir einen Mangel sofort beseitigen müssen, um eigenen Lieferverzug zu vermeiden.
e) Der Lieferant bestätigt, eine die Produkthaftpflicht einschließende Betriebshaftpflicht-versicherung mit angemessener Deckungssumme zu unterhalten. Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von ihm gelieferten Produktes, gegen uns erheben, und erstattet uns die notwendigen Kosten der diesbezüglichen Rechtsverfolgung bzw. –verteidigung. Die Freistellungsverpflichtung gilt jedoch nur insoweit, als der Lieferant gegenüber dem geschädigten Dritten oder potentiell Geschädigten selbst haften würde.
f) Für unsere Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Sie beginnen mit der rechtzeitigen Mängelanzeige.
g) Der Lieferant tritt bereits jetzt alle Ansprüche erfüllungshalber an uns ab, die ihm gegen seine Vorlieferanten aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Waren oder solcher Waren zustehen, denen zugesicherte oder garantierte Eigenschaften fehlen. Die zur Durchsetzung solcher Ansprüche erforderlichen Unterlagen werden uns zur Verfügung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Einen etwaigen verlängerten, weitergeleiteten oder nachgeschalteten Eigentumsvorbehalt des Lieferanten erkennen wir nicht an. Gleiches gilt für sonstige Formen des Eigentumsvorbehalts wie Kontokorrentvorbehalt und Konzernvorbehalt. Einen einfachen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten erkennen wir unter der Bedingung an, dass das Eigentum an der Ware mit Bezahlung auf uns übergeht und wir zur Weiterveräußerung und Weiterleitung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ermächtigt sind.
b) Ziffer 7. a) entgegenlautende Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten werden von uns nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil; ihnen wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
c) Der Lieferant kann auf Grund des Eigentumsvorbehalts die Ware nur herausverlangen, wenn er zuvor wirksam den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat.
8. Schuldübernahme, Abtretung
Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Ausführung, seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und/oder gegen uns bestehende Ansprüche ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
9. Vertraulichkeit
Der Lieferant ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zu offenbaren. Die Herstellung für Dritte, die Zurschaustellung von speziell für uns, insbesondere nach unseren Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen gefertigten Erzeugnissen, Veröffentlichungen betreffend die Bestellungen und Leistungen sowie die Bezugnahme auf diese Bestellung gegenüber Dritten, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
10. Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Gelsenkirchen.
b) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Gelsenkirchen oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, sind von den deutschen, staatlichen Gerichten endgültig und bindend zu entscheiden.
c) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
d) Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen, genauso wie die Änderung dieser Bestimmung, zu ihrer Rechtwirksamkeit der Schriftform.
e) Sofern von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen fremdsprachige Fassungen existieren, ist allein die deutsche Fassung maßgebend und verbindlich.
11. Datenschutzhinweis
Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten unserer Vertragspartner ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und weitergegeben werden.
gym80 International GmbH Stand: 10/2011
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