Paragrafen sind manchmal auch gut fürs Geschäft.
Nach §20 und §44 des Sozialgesetzbuchs bezuschussen die Krankenkassen Kurse bzw. Angebote, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern. Dabei werden sowohl Leistungen in der Prävention wie der Rehabilitation unterstützt. Unser Medical-Berater Karsten Jahns berät Sie gerne individuell zu diesem komplexen Thema und macht Ihnen Lösungsvorschläge, wie Sie neue Kunden gewinnen und bestehende Kunden binden können. Bieten auch Sie Ihren Kunden in Zukunft Rehabilitations- oder Präventivtraining an, das durch die Krankenkassen bezuschusst wird.