aktivSERVICE-Vertrag - Vertrag zur Lizenzerteilung, Software-Hotline, Fernwartung, Service und Support
1. Softwareüberlassung
a) Dem Käufer wird in dem Umfang seines Auftrags eine einfache und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software des Trainingssteuerungssystems gym80-Software (Software) eingeräumt. Mit dieser Lizenz wird dem Käufer in keinem Fall ein Recht für den Zugriff auf den Source-Code und/oder die Nutzung des Source-Codes der Software eingeräumt. Der Käufer ist ausschließlich berechtigt, die Software in Verbindung mit den gemäß Ziffer 1 a) erworbenen Produkten zu nutzen. Eine andere Nutzung der Software ist unzulässig.
b) Die Lizenz für die Software ist nicht übertragbar, außer die Produkte gem. gemäß Ziffer 1 a) werden an einen Dritten im ordentlichen Geschäftsgang veräußert. Die Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit gegenüber Dritten, wenn die Produkte abhanden kommen. Die Übertragung der Nutzungsrechte für die Software ist nur zulässig, wenn der jeweilige Erwerber diese Lizenzbedingungen akzeptiert. Gleiches gilt für jeden Fall der zulässigen Weiterveräußerung der Produkte.
c) Wir sind alleiniger Inhaber sämtlicher Software-Rechte, Markenzeichen, Copyrights, Patente und Urheberrechte bezüglich der Produkte und der Software. Der Käufer wird diese Rechte an der Software weder angreifen noch eigene Rechte erwerben, mit Ausnahme der Rechte gemäß dieser Vereinbarung. Die vertragswidrige Weiterveräußerung, Übertragung, Veröffentlichung und jegliche Einräumung des Besitzes an der Software sowie an Kopien und Unterlagen betreffend die Software ist unzulässig. Dem Käufer ist jede Veränderung, Dekompilierung etc. untersagt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, Sicherungskopien der Software zu erstellen und zu verwahren.
2. Geltung und Zustandekommen des Servicevertrages
a) Mit der Auftragserteilung unterbreitet der Käufer ein Angebots zum Abschluss des aktivService-Vertrages, sofern der Auftrag (auch) die Lieferung von gym80 Software - Komponenten (gym80 Software) beinhaltet. Der Vertrag kommt wirksam zustande wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Bestellung in Textform bestätigen oder die Lieferung ganz oder teilweise ausführen. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Annahmeerklärung innerhalb der vorgenannten Fristen.
b) Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
c) Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir im Einzelfall nicht mehr widersprechen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn Sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für abweichende Vereinbarungen.
d) Neben diesen Vertragsbedingungen erkennt der Käufer auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen) an, die auf unserer Webseite www.gym80.de unter dem Link „AGB“ eingesehen und als PDF-Datei gespeichert und ausgedruckt werden können.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
a) Gegenstand dieses Vertrags ist die Hotline, Fernwartung, Service, Update und Support (Pflegeleistungen) der gym80 Software, die in der Einrichtung des Käufers installiert wurde. Auf die allgemeinen Informationen zur gym80-Software wird hingewiesen.
b) Wir erbringen Pflegeleistungen nur für die jeweils neuesten gelieferten freigegebenen Versionen der Software sowie für die Vorgängerversion bis zu einem Jahr nach Erscheinen der aktuellen Version.
c) Wir erbringen gegenüber dem Käufer auf Grundlage dieser Vereinbarung und dem individuellen Auftragsumfang folgende Leistungen:
a. Einweisung in die Software vor Ort beim Käufer,
b. Störungsanalyse und Störungsbeseitigung (Ziffer 4.),
c. Lieferung von Updates (Ziffer 5.),
d. Angebot neuer Versionen (Ziffer 6.),
e. Hotline-Service (Ziffer 7.).
d) Wir erbringen die Pflegeleistungen werktags (Montag bis Samstag) von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr MEZ mit Ausnahme von bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen ("Servicezeit").
e) Pflegeleistungen (insbesondere Lieferung von Updates und Störungsbeseitigung) werden mittels Datenfernübertragung durchgeführt. Der Käufer schafft die hierfür bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere Internetzugang, auf eigene Kosten. Leistungen am Standort des Systems des Käufers, die vom Käufer angefordert werden, werden nach Aufwand (einschließlich eventueller Fahrt- und Übernachtungskosten) gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von gym80 vergütet (Ziffer 10).
f) Pflegeleistungen können nur vom Systemverantwortlichen des Käufers oder von seinem Vertreter (Ziffer 8 Abs. 2) angefordert werden.
g) Nicht in den Pflegeleistungen enthalten sind:
a. individuelle Änderungen und Erweiterungen der Software,
b. Pflegeleistungen für Drittsoftware,
c. Installation und Implementierung der Software auf der Hardware-Umgebung des Käufers,
d. Hardware- oder Betriebssystemwechsel sowie
e. Weitere, über die Erstschulung hinaus gehende Einweisungen und Schulungen von Mitarbeitern.
Wir erbringen solche Leistungen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
h) Der Käufer erhält ein Übergabeprotokoll mit einer Aufstellung der Gerätekonfiguration sowie der Konfiguration des Netzwerks und der jeweiligen Netzwerkanschlüsse zum Zeitpunkt der Auslieferung. Diese Protokolle dienen als Grundlage zur Feststellung eventueller Fehlerquellen durch Fremdverschulden. Für Software, die nicht unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen genutzt wird oder durch Programmierarbeiten des Kunden oder von Dritten verändert wurde, leisten wir keine Pflege. Gleiches gilt für Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Käufers, z.B. durch Eingriffe in die PC-Software und/oder das Netzwerk, Einwirkung Dritter oder sonstiger äußerer Einwirkungen verursacht werden. Die Behebung bzw. Wiederherstellung fehlerhafter Daten kann nicht gewährleistet werden.
i) Wir sind berechtigt, Dritte mit den zu erbringenden Pflegeleistungen zu beauftragen. Derzeit ist die Firma aktivKONZEPTE AG hiermit beauftragt.
4. Störungsanalyse und - Beseitigung
a) Wir werden die von dem Käufer gemeldeten Störungen innerhalb angemessener Frist beseitigen (vgl. Abs. 3, Abs. 4) und sind um die schnellstmögliche, gewissenhafte Beseitigung des Fehlers bemüht. Die Fehlerbehebung kann sich im Einzelfall verzögern, sofern ein Fehler nicht rekonstruiert werden kann und zunächst, ggf. gemeinsam mit dem Käufer, den insoweit eine Mitwirkungspflicht trifft, durch weitere Analysen lokalisiert werden muss. Der Käufer hat uns die zur Fehlerbeseitigung angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen.
b) Störungsmeldungen erfolgen seitens des Käufers über die gym80-software Hotline, die von der Firma aktivKONZEPTE bereitgestellt und betrieben wird, unter der Telefonnummer +49 6897 766682. Fehlermeldungen werden von der gym80-software Hotline in einem Helpdesk-System erfasst. Sobald der Fehler beseitigt ist, erhält der Käufer eine E-Mail mit der Information der Fehlerbeseitigung.
c) Der Käufer wird ihm zum Zwecke der Störungsbeseitigung angebotene oder überlassene neue Programmstände übernehmen, soweit dies für ihn zumutbar ist.
d) Stellt sich bei der Bearbeitung einer Störungsmeldung und der Störungsanalyse heraus, dass die von dem Käufer gemeldete Störung tatsächlich nicht besteht oder durch nicht der gym80-Software zurechenbare Umstände entstanden ist, sind wir berechtigt, den Aufwand für die Bearbeitung der Störungsmeldung und die Störungsanalyse nach der aktuellen Preisliste in Rechnung zu stellen. Uns obliegt der Nachweis des Nichtbestehens oder der Nichtzurechenbarkeit eines Fehlers.
5. Lieferung von Updates
a) Wir stellen dem Käufer neue Programmstände zum Zwecke der Fehlerbeseitigung und zur Anpassung an Änderungen z. B. der Systemumgebung oder des Betriebssystems zur Verfügung (Update). Der Käufer erhält Updates kostenfrei vollautomatisch aufgespielt. Erst bei einem Versionswechsel, für dessen Übernahme sich der Käufer im Einzelfall entscheidet, fallen Kosten für ein Upgrade (Ziffer 5) an. Die neuen Programmstände können auch geringfügige funktionale Verbesserungen oder Funktionserweiterungen enthalten. Neue Leistungskomponenten und Programm-Module mit neuen Funktionalitäten sind hiervon nicht umfasst.
b) Der Käufer erhält die Updates für die gym80-Software per Fernwartung. Der Käufer erhält die neuen Programmstände im Maschinencode und einen entsprechenden Hinweis über erfolgte Änderungen bei Neustart des Programms.
6. Lieferung von neuen Versionen (Upgrades)
a) Wir informieren den Käufer über neue Versionen der Software mit neuen Funktionalitäten (Upgrades).
b) Upgrades sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Upgrades werden im Abstand von ca. 18 Monaten herausgebracht.
7. Hotline-Service
a) Der Käufer erhält telefonische Hilfe bei Störungen und Beratung bei der Anwendung der Software. Hilfe und Beratung werden von qualifizierten Fachkräften vorgenommen und erfolgen innerhalb üblicher Antwortzeiten.
b) Die Telefon-Hotline ist während der Servicezeit (Ziffer 2 e)) besetzt.
8. Mitwirkung und sonstige Verpflichtungen des Käufers
a) Der Käufer wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Pflegeleistungen mit. Er stellt uns bzw. unserem Kooperationspartner alle zur Durchführung unserer Leistungen erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung.
b) Der Käufer benennt bei Vertragsabschluss schriftlich einen Systemverantwortlichen und einen Vertreter. Zum Systemverantwortlichen und dessen Vertreter können nur Personen benannt werden, die hierfür qualifiziert und in der Handhabung der zu pflegenden Software geschult worden sind. Den Wechsel des Systemverantwortlichen oder seines Vertreters teilt der Käufer unverzüglich schriftlich oder in Textform mit. Der Käufer sorgt insbesondere dafür, dass nach Meldung einer Störung der Systemverantwortliche oder sein Vertreter für Rückfragen und Behebungsvorschläge zur Verfügung steht.
c) Der Käufer verpflichtet sich, das eingerichtete Netzwerk unverändert in Betrieb zu lassen und sicherzustellen, dass zudem alle Trainingsgeräte physikalisch mit dem Netzwerk verbunden sind. Der Käufer wird uns im Rahmen der Fernwartung zum Zwecke der Vertragserfüllung Zugriff auf seine Daten per Internet ermöglichen.
d) Der Käufer garantiert übliche Betriebsbedingungen einschließlich regelmäßiger präventiver Systemwartungen. Er sorgt für den ordnungsgemäßen Betrieb der von ihm bereitgestellten Netzwerkinfrastruktur, Server- bzw. PC-Hardware und der darauf eingesetzten Betriebssoftware, um Beeinträchtigungen der gym80-Software auszuschließen.
e) Der Käufer stellt sicher, dass Computer und Tastatur der gym80-Software (Kundenterminals, z.B. ServicePoint, FreeExcercise-Point usw.) für den Endnutzer nicht zugänglich sind. Dem Endnutzer ist ausschließlich Zugriff auf Touchscreen-Bildschirm und Kartenlesegerät zu gewähren. Dies soll eine mögliche Fehlerquelle durch Zugriff Unbefugter auf die gym80-Software sowie die entsprechend eingesetzte Betriebssystemsoftware sowie Hardware ausschließen, die zu Beeinträchtigungen des Betriebs der gym80-Software und damit des Trainingsbetriebs führen könnten.
f) Der Käufer verpflichtet sich zu einer regelmäßigen und gewissenhaften Datensicherung. Er gewährt den ständigen Betrieb des Betriebssystems. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde zu weiteren regelmäßigen (täglichen) Sicherungen auf lokale Festplatten und (zumindest wöchentliche) Datensicherungen auf externen Medien, um einem Datenverlust vorzubeugen. Diese externen Medien sind durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
g) Auf Wunsch kann der Käufer auch die Dienstleistung „gym80-Software BACKUP“ zur Sicherung der Daten der gym80-Software lokal und auf einen externen Server gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Nähere Angaben zu Leistungsumfang des gym80-Software BACKUP sind dem „gym80-Software BACKUP-Vertrag“ zu entnehmen.
h) Der Käufer trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Störungen und Fehler. Er ist verpflichtet, neue Versionen unverzüglich entsprechend § 377 HGB zu untersuchen und Mängel zu rügen. Der Käufer stellt uns Systemprotokolle und Speicherauszüge, betroffene Eingabe- und Ausgabedaten, Zwischen- und Testergebnisse und andere zur Veranschaulichung der Störungen geeignete Unterlagen zur Verfügung. Der Kunde gestattet die Nutzung von Räumlichkeiten, Hardware, Software und Telekommunikationseinrichtungen, soweit dies zur Erbringung der Pflegeleistungen erforderlich ist.
i) Kommt der Käufer seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung der Pflegeleistungen, so sind wir hierfür nicht verantwortlich. Hierdurch entstehenden Mehraufwand können wir nach der aktuellen Preisliste in Rechnung stellen.
j) Der Käufer versichert den Erhalt und die Beachtung der „Allgemeinen Informationen zur gym80-Software“.
9. Rechtseinräumung
a) An Arbeitsergebnissen der Pflegeleistungen und neuen Programmständen räumen wir dem Käufer das Recht ein, diese entsprechend den der Überlassung der Software zugrunde liegenden Bedingungen zu nutzen. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.
b) Nach Installation eines neuen Programmstandes entfallen die Nutzungsbefugnisse für den vorherigen Programmstand. Der Käufer darf jedoch den unmittelbar vorangegangenen Programmstand der Software nach Ende der produktiven Nutzung zur Dokumentation und für Notfälle aufbewahren. Hierfür räumen wir ihm die notwendigen Rechte ein.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
a) Wir erhalten für die Pflegeleistungen die gemäß zugrunde liegendem Angebot jährlich zur Zahlung im Voraus vereinbarte Vergütung. Überschneidungen mit evtl. Gewährleistungsansprüchen in Ansehung der Software sind für die Dauer der Gewährleistungszeit in die Kalkulation der Vergütung für Pflegeleistungen eingeflossen, da während dieses Zeitraumes üblicherweise vermehrt sonstige Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, die die Beantwortung allgemeiner Fragen zu Funktionalität und Bedienung betreffen.
b) Leistungen außerhalb der Leistungszeiten, Leistungen beim Käufer oder am sonstigen Standort des Systems (nachfolgend "Arbeiten vor Ort") sowie sonstige gesondert zu vergütende Leistungen werden, sofern in diesem Vertrag oder in einer anderen Vereinbarung der Parteien nichts anderes vorgesehen ist, nach schriftlicher Anforderung durch den Käufer nach den jeweils geltenden Preisen von gym80 nach Aufwand berechnet.
c) Über nach Aufwand abzurechnende Arbeiten vor Ort werden die jeweiligen Servicemitarbeiter Leistungsnachweise ausfüllen. Diese werden nach Beendigung der Arbeiten vor Ort vom Käufer unterzeichnet.
d) Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten werden gesondert berechnet. Pkw-Fahrten werden mit 0,70 EUR/km, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten (ortsübliche mittlere Preiskategorie) gegen Nachweis nach Aufwand, Spesen/Verpflegungspauschalen nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen in Rechnung gestellt. Für Fahrtzeiten können 50 % des anteiligen Stundensatzes berechnet werden. Grundlage für die Berechnung ist der Sitz des eingesetzten Leistungserbringers.
e) Alle Beträge sind Netto-Beträge zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
f) Die Vergütung kann innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit nicht einseitig geändert werden. Danach sind wir berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten die Vergütung für die folgenden 12 Monate durch schriftliche Mitteilung dem Käufer gegenüber nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) neu festzulegen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 Prozent, kann der Käufer diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung auf den Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Gleiches gilt, wenn die Erhöhung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren mehr als 30 % beträgt. Andernfalls wird das Vertragsverhältnis mit den geänderten Entgelten fortgesetzt.
g) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu.
11. Gewährleistung, Haftung, Verjährung
a) Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, Haftung und Verjährung regeln unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen) abschließend, sofern nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist.
b) Wir leisten Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie bezüglich der vereinbarten Beschaffenheit in voller Höhe. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens steht uns offen. Bei Datenverlusten haften wir grundsätzlich nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Käufer entstanden wäre.
c) Ansprüche des Käufers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung eines jeden Programmstandes. Bei Personenschäden (einschließlich Verletzung der Freiheit) sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Geheimhaltung und Datenschutz
a) Der Käufer verpflichtet sich, die Endnutzer der Software davon in Kenntnis zu setzen, dass alle verarbeiteten Daten aus Gründen einer Fernwartung von Dritten eingesehen werden können.
b) Der Käufer versichert, dass sein Personal die Richtlinien des Datenschutzes einhält. Wir gewährleisten unsererseits den absolut vertraulichen Umgang mit allen Daten und versichern, dass die Daten der Kunden ausschließlich im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erhoben, gespeichert, verarbeitet und, sofern notwendig, an Dritte übermittelt werden.
c) Der Käufer verpflichtet sich, die Endnutzer darüber zu informieren, dass seine Daten aus Gründen der Fernwartung der Software von Dritten eingesehen werden können. Wir gewährleisten, dass von uns selbst und von beauftragten Dritten die gesetzlichen Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Aus diesem Grund ist eine Mustererklärung („Einwilligungserklärung zum Datenschutz“), die die auf unserer Webseite www.gym80.de unter dem Link „AGB“ eingesehen und als PDF-Datei gespeichert und ausgedruckt werden kann, zu beachten und von dem Endnutzer unterzeichnen zu lassen. Eine Haftung gleich welcher Art für die Verwendung des Musters wird ausgeschlossen.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
a) Die Software-Pflege beginnt am 1. des auf die Inbetriebnahme (1. Konfiguration) der gym80-Software folgenden Monats.
b) Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab Lieferung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit der Vertrag nicht zuvor mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
c) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Käufer sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder wenn der Kunde die Nutzungs¬bedingungen nicht einhält und dies auch auf schriftliche Abmahnung, bei Gefahr in Verzug auch ohne, nicht unverzüglich unterlässt. Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder Fax erklärt werden.
14. Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Gelsenkirchen.
b) Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, sind von den deutschen, staatlichen Gerichten endgültig und bindend zu entscheiden.
c) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
d) Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzun¬gen bedürfen, genauso wie die Änderung dieser Bestimmung, zu ihrer Rechtwirksamkeit der Schriftform.
e) Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen treffen die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzregelung. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen wird hiervon nicht umfasst.
15. Datenschutzhinweis
Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten unserer Vertragspartner ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutz –Gesetzes verarbeitet und weitergegeben werden. In diesem Zusammenhang können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdaten und nicht fristgemäße Zahlungen des Käufers) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden.
gym80 International GmbH Stand: 08/2011
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